Behördliche Genehmigung

Tauchpartner La Palma ist offziell als Centro de Buceo genehmigt

Tauchpartner La Palma ist seit 2010 als geprüftes Dive Center (Centro de Buceo) im Register der Kanarischen Regierung eingetragen

Auch wenn wir alle geforderten Standards schon zuvor erfüllten und auch die Genehmigung gemäß der vorherigen Tauchverordnungen erfüllten, so sind diese jetzt auch offziell durch die Inselregierung gemäß der neuen Tauchverordnung der Kanarischen Inselregierung geprüft und genehmigt.

Was bedeutet die Genehmigung für den Tauchtouristen?
Durch die Genehmigung der Divecenter wird für alle Divecenter ein Mindeststandard definiert. Gab es zuvor noch viele „Garagentauchbasen“, so werden diese zunehmend gezwungen entweder den Standards zu entsprechen oder zu schließen.
Risiken für den Tauchtouristen können entstehen, wenn im „Falle eines Falles“ eine nicht lizensierte Tauchbasis  zB. die geforderten Versicherungen mit ausreichender Deckung nicht abgeschlossen wurden oder ein grob fahrlässiges Verhalten des Dive Centers zu einem Unfall führt.-> Auflistung aller legalen Dive Center der kanarischen Inseln.

Was beinhaltet die Kanarische Tauchverordnung hinsichtlich der Mindeststandarts?

  • Apertura (Zulassungsurkunde) des Gobierno de Canarias (Inselregierung)
  • Apertura des Ayuntamiento (Gewerbeanmeldung)
  • Genehmigung der Tauchplätze durch die Capitania Maritima (Marinebhörde)
  • 24 Stunden Vertrag mit einer zugelassenen Dekokammer
  • 24 Stunden Vertrag mit einem Tauchmediziner oder Krankenhaus
  • Notfallpläne
  • Ein Boot mit gewerblicher spanischer Zulassung
  • Ausgebildetes Bootspersonal
  • Ausgebildetes Personal in erster Hilfe und Tauchrettung
  • Notfallsauerstoff am Tauchplatz
  • Betriebsgenehmigung für Kompressor(en) durch die zuständige Industria (Gewerbeaufsicht)
  • Nachweise der regelmäßigen Wartung der Kompressoranlage und Drucklufttauchgeräte
  • Haftpflichtversicherung für das Personal
  • Haftpflichtversicherung für das Dive Center/Firma